BUCHHALTUNG
- Führung von einfacher oder doppelter Buchhaltung mit allen Vor- und Nebenarbeiten
JAHRESABSCHLUSS
- Erstellen von Einnahmen/Ausgabenrechnungen im Sinne des § 4 Abs.3 EStG. 1988
- Erstellen von Bilanzen nach Unternehmesrecht im Rahmen vom Berechtigungsumfang lt. § 2 BiBuG.
LOHNVERRECHNUNG
- Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen mit allen Vor- und Nebenarbeiten
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG
- KOSTENRECHNUNG / BUDGETIERUNG / CONTROLLING
Führung der Kostenrechnung als interne Informationsbereitstellung für die Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten. - UNTERNEHMENSANALYSE / KENNZAHLENBERECHNUNGEN / UNTERNEHMENSBERATUNG